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Krankheit

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Diese Krankmeldung muss spätestens am 3. Fehltag an der Schule eintreffen, auch wenn vorher eine telefonische Entschuldigung erfolgt ist.
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Infektionskrankheiten

Ist Ihr Kind an einer der folgenden Krankheiten erkrankt, melden Sie dies bitte umgehend.

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Bitte beachten Sie folgende wichtige Information zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten!
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Kopfläuse

Wenn in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse festgestellt worden sind, bitten wir Sie dringend, folgendes Vorgehen zu beachten. Bitte bedenken Sie auch, dass Läuse in JEDER Familie vorkommen können und sie überhaupt kein Hinweis auf mangelnde Hygiene sind.

 

Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken inspizieren. Achten Sie auch auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut.

Wenn Sie entweder lebende Läuse oder Nissen finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem anerkannten Mittel gegen Kopfläuse durchführen, das Sie freiverkäuflich in der Apotheke oder vom Arzt verordnet bekommen.

Da Läuse bei korrekter Behandlung mit entsprechenden anerkannten Mitteln recht sicher abgetötet werden und die danach geschlüpften Larven noch nicht mobil sind, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in den ersten zehn Tagen nach richtiger Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder die Schule direkt nach der Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen, wenn die Eltern die Behandlung sorgfältig durchgeführt haben. Ein ärztliches Attest ist nur bei wiederholtem Kopflausbefall vorzulegen.

 

Manchmal können Läuseeier eine erste korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben.

Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen unbedingt nötig, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Auch die sorgfältigste Behandlung des zuerst erkannten Trägers von Kopfläusen ist nutzlos, wenn sich nicht eine umgehende Untersuchung und ggf. Behandlung aller Familienmitglieder anschließt.

 

Zusätzlich sollten Kämme, Haar- und Kleiderbürsten in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Weiterhin wird empfohlen, Handtücher, Schlafanzüge und Leib- und Bettwäsche zu wechseln. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollten für 3 Tage in eine Plastiktüte verpackt werden, weil sie dort verhungern.

 

Erwachsene Kopfläuse sind nach spätestens 55 Stunden ohne Blutaufnahme über den Menschen nicht mehr lebensfähig.

Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an die Schule und die Nachmittagsbetreuung/OGS verpflichtet! Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: Aufgrund Ihrer Information können Maßnahmen ergriffen werden, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes schnellstmöglich zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Die Bekanntgabe erfolgt selbstverständlich ohne Hinweis auf das betroffene Kind.