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Willkommensnachmittag am Mittwoch 28.06.23
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S C H U L A N M E L D U N G
für das Schuljahr 2023/2024 an der

GRUNDSCHULE LAABER

Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden,
findet am Mittwoch, 15. März 2023 statt.


Regulär schulpflichtig
werden alle Kinder,
• die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden.
im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2023 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr 2024/25 verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen (vgl. §2, Abs. 4 GrSO). Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung, auf deren Grundlage die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
• deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.
• die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind.
Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag schulpflichtig:
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind schulpflichtig, das in den Monaten Oktober, November und Dezember 2017 geboren wurde und wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Auf Antrag schulpflichtig - mit Gutachten:
Kinder, die ab dem 01. Januar 2018 geboren sind, können ebenfalls aufgenommen werden.
Dafür ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Wenn Sie eine Einschulung auf Antrag beabsichtigen, geben Sie bitte Ihren formlosen Antrag bis spätestens 17. Februar 2023 im Sekretariat der Schule Laaber ab.